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Supervision

Seit 1997 gebe ich Supervision. Ich habe Supervision in Justizvollzugsanstalten, Mitarbeitern aus Justizvollzugsanstalten und Heimen gegeben.
Zu unterscheiden ist dabei Fall- und Teamsupervision. Fallsupervision kann als Einzel- und als Gruppensupervision stattfinden. Auch hier bearbeite ich mit dem Supervisanden mit den tiefenpsychologischen Erkenntnissen am Verstehen von Klient und Mitarbeiter unter Einbeziehung von Übertragung und Gegenübertragung, sowie Regression. Gruppensupervision biete ich sowohl für Teams, als auch gemischte Gruppen an.
Teamsupervision beschäftigt sich vor allem mit Fragen der Teamentwicklung und Teamkonflikten. Hier steht mir der systemische Ansatz zur Verfügung, den ich einer Ausbildung in „Systemischer Organisations- und Unternehmensberatung“ bei Eurosysteam erlernt habe.

Supervision findet einmal alle zwei bis sechs Wochen nach Vereinbarung statt.
Für die Supervision gilt das Prinzip der Verschwiegenheit gegenüber Dritten. Kundendaten sind streng vertraulich. Als Kunde gilt der, der zahlt. Für Teams, deren Supervision vom Träger bezahlt wird, ist oft eine Vereinbarung wichtig, dass die Verschwiegenheit auch gegenüber dem Träger gilt.